Spezielle diagnostische Maßnahmen

Viele Verfahren zur Diagnostik und Therapiekontrolle werden in Zusammenarbeit mit anderen Praxen und Fachdisziplinen durchgeführt; einige spezielle Untersuchungstechniken werden aber auch von uns selbst angewendet. Die körperliche Untersuchung, Blutentnahmen und Ultraschall kennt vermutlich fast jeder Patient von seiner hausärztlichen Praxis. Zusätzlich dazu kann es sein, daß eine Punktion, z.B. von Knochenmark, eines Tumors oder Lymphknotens oder der Leber erfolgen soll.

Dazu einige Hinweise:

  1. Knochenmarkpunktion: Zur genaueren Untersuchung der Blutbildung oder des Immunsystems kann eine Knochenmarkuntersuchung (nicht zu Verwechseln mit einer Punktion von Hirnwasser/Liquor) erforderlich sein. Dazu wird am Beckenkamm oberhalb des Gesäßes ca. eine Handbreit neben der Wirbelsäule eine ausreichende lokale Betäubung gespritzt und anschließend mit einer ca. 1 mm durchmessenden Nadel ein kleiner Knochenspan und Knochanmarkblut entnommen. Dieser Vorgang dauert ca. 10 Minuten (gemessen ab der Betäubungsspritze). Das Knochenmark wird anschließend gefärbt und mikroskopisch ausgewertet. Übrigens bildet der Körper das entnommene Material umgehend nach.
  2. Lymphknoten- oder Tumorpunktion: Auch hier ist es das Ziel der Maßnahme, Gewebe zur mikroskopischen Untersuchung zu gewinnen. Nach entsprechender Betäubung wird mit einer dünnen Nadel entweder eine kleiner Zylinder entnommen, oder es werden einzelne Zellen mit einer Spritze angesaugt. Diese Eingriffe sind fast völlig schmerzfrei und in der Regel in wenigen Minuten durchgeführt.
  3. Leberpunktion: Zur genaueren Diagnostik einiger Leberkrankheiten ist – trotz der vielfältigen Labortests, die zur Verfügung stehen – gelegentlich eine Probeentnahme nötig. Die Ultraschalluntersuchung hilft bei der sicherenAuswahl des Punktionsortes,anschließend wird mit einer Nadel ähnlich wie bei (2.) eine Probe entnommen. Nach dieser Untersuchung ist, zur Erkennung von Blutungen, eine vierstündige Nachbeobachtung und Bettruhe erfolderlich. Nur bei dieser der drei genannten Untersuchungen muß man als Patient nüchtern zum Termin erscheinen.
  4. Gerinnungsuntersuchungen: Spezielle Fragestellungen (z. B. Thromboseneigung, familär gehäuft auftretende Gerinnungsdefekte) können durch Analysen der Blutgerinnungsfaktoren, der Blutplättchen und der Blutungszeit untersucht werden. Die komplexen Analyseverfahren machen teilweise eine Koordination der beteiligten Labore erforderlich, so daß diese Untersuchungen in der Regel nur nach Terminvereinbarung durchgeführt werden.